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Neue Bestimmung der BImSchV
Alte Feuerstätten werden ausgetauscht
Um die Umwelt zu entlasten, hätten bereits bis Ende 2014 die ersten älteren Öfen stillgelegt werden müssen, die nicht die Anforderungen der 1.BImSchV (erste Bundesimmissionsschutz Verordnung) erfüllen. Damit das heimische Kaminfeuer weiter lodern kann, sollten diese Öfen durch moderne, emissionsarme Feuerstätten ersetzt werden. Es gelten nachstehende Fristen:
Typprüfung bis zum 31. Dezember 1974 oder früher: seit Ende 2014 nicht mehr zulässig.
Typprüfung von 1975 bis einschließlich 1984: Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2017
Typprüfung von 1985 bis einschließlich 1994: Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2020
Typprüfung von 1995 bis zum 21. März 2010: Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2024.